Dienstag, 19.10.2021
Vergleichsportal wegen mangelnder Transparenz verurteilt

Das Vergleichsportal Verivox hat Verbrauchern laut Oberlandesgericht Karlsruhe wesentliche Informationen vorenthalten. Künftig darf es seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann zeigen, wenn es ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweist. Denn Verivox hatte nur diejenigen Versicherer berücksichtigt, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte. Das sei unlauterer Wettbewerb, erläuterte ein OLG-Sprecher am Montag. Das OLG gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen.

Mehr lesen