Freitag, 16.10.2020
Verleger fürchten um Verfügungsrecht über ihre Werke

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform wird den Presseverlagen ebenso wie Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Das erklären der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 15.10.2020 mit Blick auf die zuvor veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie.

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