Verleger fürchten um Verfügungsrecht über ihre Werke

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsreform wird den Presseverlagen ebenso wie Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Das erklären der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 15.10.2020 mit Blick auf die zuvor veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie.

Kritik an Veröffentlichungsrecht für große Digitalplattformen

Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen, erläutern die Sprecherinnen der Verbände ihre Bedenken. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch laufe ins Leere.

Entwurf bleibt bei Leistungsschutzrecht hinter EU-Vorgaben zurück

Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bewege sich der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmte Referentenentwurf zwar in Richtung einer 1:1-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, führten BDZV und VDZ weiter aus. Das sei im Prinzip begrüßenswert. Allerdings bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, so dass aus Sicht der Verbände auch hier nachgebessert werden müsse.

Verbände kündigen Stellungnahme an

BDZV und VDZ kündigten an, innerhalb der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist bis zum 06.11.2020 eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2020.