Ein Unternehmen, das eine Webseite unterhält und Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, muss an beiden Stellen auf die Möglichkeit einer Verbraucherschlichtung hinweisen. Eine Information nur im Impressum des Internetauftritts oder mittels Anlage zu den AGB reicht nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.09.2020 entschieden.
Mehr lesenMusterfeststellungsklage, Verlängerung der Mietpreisbremse, Neuverteilung der Maklergebühren, mehr Rechte für Nutzer sozialer Netzwerke, Datenschutz – der Verbraucherpolitische Bericht 2020, den die Bundesregierung am 15.07.2020 beschlossen hat, gibt einen Überblick über die Entwicklung bei den Verbraucherrechten sowie über Ziele und Herausforderungen der Verbraucherpolitik.
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