Freitag, 28.7.2023
Verbitterung über Behördenverhalten nach Impfung ist kein Impfschaden

Eine Verbitterung über behördliches Verhalten im Zusammenhang mit der Anerkennung der gesundheitlichen Folgen einer Impfung ist, selbst wenn sie als "Verbitterungsstörung" Krankheitswert erreicht, nicht der Impfung zuzurechnen. Dies stellt das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar.

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