Freitag, 7.1.2022
Streitwert für den Antrag auf Urteilsveröffentlichung

Der Streitwert für den Antrag auf Bekanntmachung eines Urteils richtet sich nicht nach den Kosten der Veröffentlichung. Laut Bundesgerichtshof ist das Interesse des Geschädigten an der Beseitigung einer bestehenden Beeinträchtigung in Form einer "nicht monetäre[n] Rehabilitation" entscheidend. Abzustellen sei dabei auf den Zeitpunkt der Antragstellung, die den Rechtszug einleitet.

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