Donnerstag, 11.11.2021
Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Ein Umzug von Angehörigen rechtfertige keine Umbettung, selbst wenn das Grab deswegen aus Alters- und Gesundheitsgründen schlechter erreichbar ist.

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