Dienstag, 17.10.2023
Keine Strafe für nächtliches Urinieren ins Meer

Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung" vor, entschied das AG Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt.

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