Die im deutschen Recht vorgesehene Deckelung von Anwaltskosten bei erstmaligen Urheberrechtsverstößen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.04.2022 zulässig. Denn die Deckelung greife nach § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG nicht, wenn das Gericht der Ansicht sei, dass sie unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale des ihm vorgelegten Falles unbillig sei.
Mehr lesen