Donnerstag, 28.4.2022
Deckelung von Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen zulässig

Die im deutschen Recht vorgesehene Deckelung von Anwaltskosten bei erstmaligen Urheberrechtsverstößen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.04.2022 zulässig. Denn die Deckelung greife nach § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG nicht, wenn das Gericht der Ansicht sei, dass sie unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale des ihm vorgelegten Falles unbillig sei.

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