Der Jurist Ulrich Vosgerau sieht sich in der Correctiv-Berichterstattung zum rechten Geheimtreffen in Potsdam falsch dargestellt – und hatte drei konkrete Formulierungen angegriffen. In einem Punkt hat ihm das LG Hamburg recht gegeben: Es sei davon auszugehen, dass der Bericht eine Äußerung Vosgeraus zu den Erfolgsaussichten massenhaft eingelegter Wahlprüfungsbeschwerden falsch wiedergebe.
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