Donnerstag, 22.6.2023
Ungarns Asylregelung im Zuge der Corona-Pandemie unionsrechtswidrig

Indem Ungarn während der Corona-Pandemie die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, von der vorherigen Abgabe einer Absichtserklärung bei der Botschaft in einem Drittstaat abhängig machte, hat es laut Europäischem Gerichtshof gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen. Die Regelung sei zur Erreichung des vorgebrachten Ziels, die öffentliche Gesundheit zu schützen, schon nicht geeignet und überdies unverhältnismäßig gewesen.

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