Dienstag, 10.11.2020
Rückerstattung nach Tod des Versicherten gezahlter Unfallrente

Nach dem Tod des Empfängers einer Unfallrente wurden zunächst weiter Leistungen durch den Versicherungsträger erbracht. Dieser kann diese Leistungen in erster Linie von dem Geldinstitut zurückfordern. Sollte dies aber nicht mehr möglich sein, kann auch der tatsächliche Empfänger der Leistungen, hier der Sohn des Verstorbenen, angegangen werden. Das entschied kürzlich das Landessozialgericht Darmstadt.

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