Mittwoch, 26.4.2023
Buschmann prüft Umgang mit Unfallflucht ohne Personenschäden

Das Bundesjustizministerium erwägt einem Medienbericht zufolge, Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wer bei einem Autounfall nur einen Sachschaden anrichte und flüchte, würde dann nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium zur Stellungnahme an Fachverbände und Landesjustizministerien verschickt hatte.

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