Montag, 4.12.2023
Rote Ampel: Auch Rettungswagen im Einsatz muss vorsichtig bleiben

Ein Rettungswagen überquert bei Rot eine Kreuzung. Dort kollidiert er mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, dessen Fahrer ihn trotz Blaulicht und Martinshorn übersehen und überhört hat. Die Haftungsquote beträgt in einem solchen Fall 50 zu 50, wie das OLG Frankfurt am Main entschieden hat.

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