Montag, 13.2.2023
Unerreichbarkeit eines Zeugen im Strafprozess

Beantragt der Angeklagte die Vernehmung eines per internationaler Fahndung gesuchten Zeugen, weil dieser seine Unschuld beweisen können soll, muss er konkret darlegen, wie das Gericht diesen Entlastungszeugen erreichen kann. Der Bundesgerichtshof hat schon Zweifel, ob ein ordnungsgemäßer Beweisantrag vorlag, weil der Angeklagte unzureichende Angaben zur Erreichbarkeit des Zeugen gemacht hatte. Jedenfalls seien nach mehrmonatiger Fahndung die Mittel ihn zu finden ausgeschöpft.

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