Montag, 19.8.2024
Duschen kann Arbeitszeit sein

Zeiten zum Duschen oder Waschen können laut BAG bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen.

Mehr lesen
Mittwoch, 31.3.2021
Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch klargestellt.

Mehr lesen