Montag, 13.9.2021
Porsche darf Tuningproduktehersteller nicht vom Neuwagenerwerb ausschließen

Porsche darf dem Bundesgerichtshof zufolge seinen Vertragshändlern nicht länger verbieten, Wagen an Unternehmen zu verkaufen, die diese aufrüsten (tunen) und zu Präsentationszwecken einsetzen wollen. Der Kartellsenat wertete das Belieferungsverbot als Versuch einer Wettbewerbsbeschränkung. Im Rahmen des Vertriebssystems seien die Tuningunternehmen nicht als Wiederverkäufer einzustufen.

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