Die "Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Trennung", wie es in § 1361a BGB heißt, klingt nach Töpfen und Pfannen, bestimmt aber auch über das Schicksal von Hunden und Katzen. Entscheidender Faktor ist dann allerdings das Tierwohl – wie der Umgang des AG Marburg mit einem Familienhund zeigt.
Mehr lesen