Mittwoch, 27.9.2023
Fingerglieder beim Leine-Festhalten abgetrennt: Keine Haftung des Hundehalters

Einem Mann, dem bei einer vermeintlich notwendigen Rettung eines Hundes durch die von ihm festgehaltene Hundeleine die vorderen Glieder dreier Finger abgetrennt wurden, stehen keine Schadensersatzansprüche aus Tierhalterhaftung zu. Es liege keine spezifische Tiergefahr vor, befand das LG Frankenthal.

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