Das Gericht der Europäischen Union hat eine Schadenersatzklage des Staubsaugerherstellers Dyson abgewiesen. Durch die Wahl der – 2018 vom EuG gekippten – standardisierten Testmethode mit leerem Behälter habe die Kommission weder die Grenzen ihres Ermessens offenkundig und erheblich überschritten noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung hinreichend qualifiziert verletzt.
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