Donnerstag, 21.3.2024
Krankheitsvertretung: Kein Grund eigenen Termin zu verpassen

Verpasst ein Anwalt einen Einspruchstermin gegen ein Versäumnisurteil, weil er für einen kranken Kollegen vorher noch in anderthalb Stunden Entfernung zwei unwichtige Gerichtsverhandlungen wahrnimmt, handelt er schuldhaft. Auf eine Verlegung des Einspruchstermins durfte er laut BGH nicht vertrauen.

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