Mittwoch, 15.11.2023
Beamte im "Sabbat-Modell" haben Anspruch auf volle Corona-Sonderzahlung
Beamten im "Sabbat-Modell", die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das OVG Münster entschieden. Mehr lesen