Freitag, 7.7.2023
Verbot eines Vereins als Teilorganisation von Ansaar rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot eines Vereins als Teilorganisation der Salafisten-Vereinigung Ansaar International für rechtswidrig erklärt. Die Verbindungen zwischen WorldWide Resistance-Help (WWR-Help) und Ansaar seien 2019 beendet worden, nachdem Banken entsprechende Konten gekündigt hatten. Dagegen bestätigten die Richter das Verbot einer anderen Teilorganisation, des Somalischen Komitees Information und Beratung (SKIB).

Mehr lesen