Freitag, 7.7.2023
Verbot eines Vereins als Teilorganisation von Ansaar rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot eines Vereins als Teilorganisation der Salafisten-Vereinigung Ansaar International für rechtswidrig erklärt. Die Verbindungen zwischen WorldWide Resistance-Help (WWR-Help) und Ansaar seien 2019 beendet worden, nachdem Banken entsprechende Konten gekündigt hatten. Dagegen bestätigten die Richter das Verbot einer anderen Teilorganisation, des Somalischen Komitees Information und Beratung (SKIB).

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Dienstag, 27.6.2023
Verbotener Salafisten-Verein leugnet Terrorfinanzierung vor BVerwG

Im Verfahren wegen des Verbots des Salafisten-Vereins "Ansaar International" und anderer Organisationen haben die Vereine vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine bewusste finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen zurückgewiesen. Man habe Hilfsprojekte ausschließlich in Gebieten organisiert, die nicht von Terrorgruppen kontrolliert worden seien, betonten am 27.06.2023 die Anwälte der Vereine.

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