Montag, 11.1.2021
Mieterhöhung nach Umstellung auf Nettomiete wirksam

Die Erhöhung einer Teilinklusivmiete kann durch Bezug auf die auf Basis der Nettomiete ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete begründet werden. Einzelne nicht gesondert umlegbare Betriebskosten müssen laut Bundesgerichtshof dabei nicht herausgerechnet werden, wenn die begehrte erhöhte (Teilinklusiv-)Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt.

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