Menschen mit Behinderung soll mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Wer etwa mit einem Assistenz- oder Blindenführhund unterwegs ist, dem darf künftig nicht mehr der Zutritt zu Einrichtungen oder Geschäften verweigert werden, selbst wenn Hunde dort nicht erlaubt sind.
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