Förderung der Ausbildung und Arbeitsmarktvermittlung
Außerdem soll die Ausbildung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung stärker gefördert werden und Jobcenter sollen Rehabilitanden – also etwa Menschen, die sich nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit zurück ins Leben kämpfen – künftig besser betreuen und in den Arbeitsmarkt vermitteln.
Gewalt gegen Frauen mit Behinderung wirksamer begegnen
Das Gesetz will zudem Gewalt gegen Frauen mit Behinderung einen wirksameren Riegel vorschieben. Um solche Übergriffe möglichst zu verhindern, sollen bestimmte, vielfach bereits bestehende Schutzregeln in Einrichtungen für Betroffene rechtlich stärker verankert werden. Frauen mit Behinderungen sind nach Angaben des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, fast doppelt so häufig Opfer von körperlicher Gewalt wie andere Frauen.