Das Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am Flughafen BER war fehlerhaft. Die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung über die Durchführung des Taxenverkehrs sei nichtig. Das gesamte Zulassungsverfahren müsse neu geregelt werden, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
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