Die Weigerung der niedersächsischen Landesregierung, die Vornamen deutscher Tatverdächtiger aus der Silvesternacht 2022/23 preiszugeben, war rechtens. Der Staatsgerichtshof des Landes hat den Antrag eines AfD-Abgeordneten, der sich in seinem verfassungsrechtlichen Frage- und Informationsrecht verletzt gesehen hatte, zurückgewiesen.
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