Mittwoch, 16.6.2021
GDL scheitert mit Eilantrag zur Anwendung ihrer Tarifverträge

Im Streit um die Frage, welcher Tarifvertrag im Fall konkurrierender Gewerkschaften zur Anwendung kommt, hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eine Schlappe einstecken müssen. Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der GDL auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) zurückgewiesen. Die GDL wollte mit der Verfügung ihren Tarifvertrag zur Anwendung bringen.

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