Die Wohnung eines verbeamteten Lehrers wurde durchsucht, um zur Bestimmung der Tagessatzhöhe in einem Strafverfahren wegen Beleidigung seine Einkommensverhältnisse zu ermitteln. Das war im konkreten Fall unverhältnismäßig, entschied nun das BVerfG. Die Staatsanwaltschaft hätte mildere Mittel nutzen können.
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