Dienstag, 25.6.2024
Reisemangel: 1,3 Kilometer sind nicht "wenige Gehminuten" zum Strand

Ein Hotel, das 1,3 km vom Strand entfernt ist, befindet sich nicht nur "wenige Gehminuten" entfernt. Weil ein Reiseveranstalter ein Hotel dennoch so beworben hatte, muss er nun die Kosten für ein Ersatzhotel erstatten und Schadensersatz zahlen. 

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