Donnerstag, 20.4.2023
Automatische Verlängerung der Strände-Konzessionen in Italien unionsrechtswidrig

Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht automatisch verlängert werden, sondern müssen in einem neutralen und transparenten Auswahlverfahren vergeben werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die maßgeblichen Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG seien unmittelbar anwendbar. Entgegenstehende nationale Vorschriften müssten unangewendet bleiben.

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