Mittwoch, 15.5.2024
Ex-Syndikusanwalt kann Strafverteidigungskosten steuerlich absetzen

Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.

Mehr lesen