Freitag, 26.1.2024
Nach Mordurteil: Wiederaufnahme wegen Befangenheit muss nochmals geprüft werden

Die Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens sind streng. Das OLG Frankfurt a.M. hat es aus Sicht des BVerfG aber etwas übertrieben. Eine verurteilte Mörderin kann daher verlangen, dass die mögliche Befangenheit eines Richters, der auch schon ihren Lebensgefährten verurteilt hatte, noch einmal geprüft wird.

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