Donnerstag, 6.7.2023
EuGH zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Straftätern

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Rahmen von drei Vorabentscheidungsersuchen aus Belgien, Österreich und den Niederlanden die Anforderungen an eine Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft bei strafrechtlich verurteilten Drittstaatsangehörigen präzisiert. Es müsse sich um besonders schwere Straftaten handeln und eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit vorliegen, entschied der Gerichtshof.

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