Freitag, 7.6.2024
Anwohner gegen Gehsteigparker: Muss die Behörde einschreiten?

Wenn Autos rechtswidrig auf dem Bürgersteig parken, können die Anwohner dagegen vorgehen. Was die Straßenverkehrsbehörde dann tun muss, hat nun das BVerwG entschieden: Sie muss ermessensfehlerfrei entscheiden, aber nicht in jedem Fall einschreiten.

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