Montag, 6.3.2023
Anwohner erzielen Teilerfolg in Streit um aufgesetztes Gehwegparken

Anwohner einer Straße, in der aufgesetztes Gehwegparken praktiziert wird, haben einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, wenn der Gehweg durch das aufgesetzte Parken in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Eine solche Funktionsbeeinträchtigung liegt laut Oberverwaltungsgericht Bremen vor, wenn auf den Gehwegen nicht mehr genügend Platz für die Fußgänger verbleibt.

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