Mittwoch, 21.6.2023
Kein Schadenersatz nach Fahrradsturz über Teererhöhung
Die Klage einer Fahrradfahrerin auf Schadenersatz gegen die Stadt Wiehl nach einem Sturz über eine zehn Zentimeter hohe und 30 Zentimeter breite Teererhöhung bleibt erfolglos. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln scheiden Ansprüche schon mangels verkehrswidrigen Zustands aus. Das Hindernis sei zudem ausreichend erkennbar gewesen. Die Klägerin treffe darüber hinaus aufgrund ihrer unangepassten Geschwindigkeit ein anspruchsausschließendes Mitverschulden. Mehr lesen