Donnerstag, 13.4.2023
Verbraucherzentrale Hamburg setzt sich gegen Stuttgarter Lebensversicherung durch

Die Stuttgarter Lebensversicherung darf eine Stornokosten-Klausel in fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen nicht mehr verwenden. Das Unternehmen hat nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Klausel sah in bestimmten Fällen einen weiteren "Abzug auf den Rückkaufswert" bei Kündigung durch den Versicherten vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg hielt dies für rechtswidrig.

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