Finanzämter sollen angesichts der Folgewirkungen des Ukrainekrieges die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen nutzen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. So sollen bei Bedarf fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
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