Das LG Hannover muss über die Strafe des wegen Untreue verurteilten Ex-Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stefan Schostok (SPD) noch einmal neu verhandeln. Der BGH hat Fehler bei der Strafzumessung moniert. Der Freispruch des Ex-Büroleiters hat dagegen Bestand.
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