Montag, 24.8.2020
Gesellschafterausschluss bei fehlender Einlage

Über den Ausschluss eines Gesellschafters einer GmbH und die Verwertung seiner Anteile muss nicht gleichzeitig entschieden werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Einlage noch nicht gezahlt wurde. Denn der frühere Gesellschafter bleibt weiter Inhaber seiner Anteile und an die damit verbundenen Verpflichtungen gebunden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 04.08.2020 klargestellt.

Mehr lesen