Dienstag, 20.6.2023
Stadion-Ordner sind sozialversicherungspflichtig

Ordner, die für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival mit “Engagementverträgen“ arbeiten, sind regelmäßig keine selbstständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies gelte insbesondere, wenn sie kein eigenes Unternehmerrisiko tragen und keinen Einfluss auf die Verdiensthöhe haben, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

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