Donnerstag, 15.7.2021
Gesondertes Turnussystem für Anklagen des Generalbundesanwalts

Sehen Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts einen gesonderten rotierenden Turnus für vom Generalbundesanwalt vertretene Staatsschutzverfahren zwischen zwei Senaten vor, bestehen im Hinblick auf die Garantie des gesetzlichen Richters keine Bedenken. Laut Bundesgerichtshof besteht nicht ernsthaft die Gefahr, dass der Generalbundesanwalt Verfahren trotz Anklagereife nicht unverzüglich anklagt, um manipulativ die Zuständigkeit eines besonderen Spruchkörpers herbeizuführen.

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