Mittwoch, 10.5.2023
Kein Geldersatz für ins Grundstück gewachsene Wurzeln

Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf Schadenersatzansprüche eines Eigentümers auf Beseitigung einer Störung aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung. Eine Zahlung wäre laut Bundesgerichtshof mit dem Zweck des sachenrechtlichen Beseitigungsanspruchs, den eigentumsrechtlichen Zustand wiederherzustellen, nicht vereinbar. Dieser müsste dann auch erlöschen, wenn die Beeinträchtigung tatsächlich noch fortbestehe, was aber nicht möglich sei.

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