Montag, 4.10.2021
Kein Anspruch auf Impfzertifikat bei Impfung mit "Sputnik V"

Die Zweimal-Impfung mit dem Vakzin "Sputnik V" begründet keinen Anspruch auf Ausstellung eines inländischen Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel in zweiter Instanz bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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