Donnerstag, 29.2.2024
Spenderliste: Correctiv muss Berichterstattung nicht ändern

Das Medienhaus Correctiv muss an seiner Berichterstattung über eine auf dem rechten Geheimtreffen in Potsdam verlesene Spenderliste nichts ändern. Dies hat das LG Hamburg entschieden und insbesondere festgehalten, dass Correctiv über die genannten Spender auch individualisierend berichten darf.

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