Mittwoch, 22.11.2023
Gemeinnütziger Mieter muss nach Ausbleiben von Spenden des Vermieters nicht räumen

Ein gemeinnütziger Mieter gerät nicht in Zahlungsverzug, wenn er vom Vermieter aus steuerlichen Gründen separat zum Mietvertrag vereinbarte Spendengelder, mit denen er die Miete zahlt, nicht mehr erhält. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.

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