Dienstag, 23.5.2023
Bayern will längere Fristen für Ermittlungen gegen Sexualstraftäter

Zur besseren Verfolgung von Sexualstraftätern fordert Bayern eine zehnjährige Aufbewahrungs- und Speicherfrist für jegliche Akten aus entsprechenden Ermittlungsverfahren. Nach aktueller Rechtslage würden die Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren fünf Jahre aufbewahrt, im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister seien Einstellungen nur zwei Jahre gespeichert, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

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